Zentralen
Eine Alarmzentrale ist die Kontroll- und Steuerungseinheit einer Gefahrenmeldeanlage oder Alarmanlage. Sie wird im Wesentlichen für die Meldung von Überfall, Einbruch, Brand und für Störmeldungen eingesetzt.
- Überfallmelderzentralen werden zusammen mit Überfallmeldern, z.B. für Hand- oder Fußbetätigung überall dort eingerichtet, wo mit einer direkten oder indirekten Bedrohung von Personen zu rechnen ist.
- Einbruchmelderzentralen mit der erforderlichen Peripherie, wie z.B. automatische Meldungsgeber, Scharfschalteinrichtungen etc., werden überwiegend zur Überwachung von Sachwerten eingesetzt.
- Kombinationen von Überfallmelderzentralen und Einbruchmelderzentralen sind üblich.
- Brandmelderzentralen in Verbindung mit automatischen Brandmeldern und Handfeuermeldern dienen der Brandfrüherkennung.
- Störmeldeanlagen überwachen technische Prozesse und Abläufe und melden Unregelmäßigkeiten.
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
- 1 Funktionsbereiche
- 2 Linientechnik / Bussysteme
- 3 Energieversorgung
- 4 Meldungsweiterleitung
- 5 Vorschriften
- 6 Siehe auch
Funktionsbereiche
Der Alarmzentrale kommt aufgrund ihrer zentralen Funktion erhebliche Bedeutung zu.
Durch ihre peripheren Einrichtungen wie Meldungs- und Signalgeber sowie Anzeigeeinrichtungen dient sie der präventiven Früherkennung von Gefahren für Leben und Sachwerte mit leicht verständlichen Hinweisen über Art und Ort der Alarmmeldung.
- Ständiges Überwachen der eigenen Betriebsbereitschaft sowie die der angeschlossenen Peripherie
- Melden eines Alarms oder einer selbsterkannten Störung örtlich oder als Fernalarm an eine oder mehrere Stellen (Polizei, Wachschutz usw.).
- Automatische Schalt- und Steuervorgänge zur Schadensbegrenzung
- Als zusätzliche - die Gefahrenmeldung nicht behindernde - Leistung das Überwachen, Transportieren und Anzeigen von Meldungen der Gebäudeleittechnik
Um der Vielfalt von Aufgaben gerecht zu werden, empfiehlt sich der Einsatz einer modular aufrüstbaren Zentrale. Moderne Alarmzentralen sind mikroprozessorgesteuert und bieten dadurch eine hohe Flexibilität, die besonders bei der Realisierung objektspezifischer Sicherheitsbedürfnisse durch Verknüpfung von Meldung und Steuerungsvorgang einen breiten Anwendungsspielraum erlaubt.
Linientechnik / Bussysteme
Die zum Einsatz kommenden Meldungsgeber sind für eine zu meldende physikalische Kenngröße und das zu überwachende Risiko konzipiert. Durch Einsatz von Mikroprozessoren in den Meldern konnte deren Detektionsleistung und -sicherheit erhöht werden, die Integration von mehreren Sensoren für verschiedene physikalische Kenngrößen wurde möglich, ohne größere Gehäuse verwenden zu müssen.
Dies bedingte eine leistungsfähigere Übertragungstechnik zwischen Melder und Zentrale als es die frühere Gleichstromlinientechnik darstellte. Deshalb werden heute fast ausschließlich bidirektionale Bussysteme eingesetzt, die auf meist nur zwei Adern sowohl die Alarmmeldung als auch die Stromversorgung der Melder sowie Ergebnisse aus deren Selbstüberwachung (Abdeckerkennung, Verschmutzungsgrad) transportieren.
Zusätzliche Adern z. B. für den Sabotagekontakt oder die Aktivierung des Begehtests entfallen.
Wird das Bussystem in Form eines Ringes aufgebaut, kann durch Trennelemente ein Teilstück des Ringes im Falle eines Kurzschlusses abgeschaltet werden, so dass die Melder auf zwei Stichleitungen bis zur Behebung des Kurzschlusses weiterbetrieben werden. Idealerweise sind diese Trennelemente in jedem Melder vorhanden.
Herkömmliche für Gleichstromlinientechnik vorgesehene Melder werden - mit Koppelbausteinen ergänzt - busfähig. Neben dem Bestandsschutz wird die - bei Bussystemen übliche - Einzelerkennung von Meldern erreicht.
Die Zuordnung der einzeln erkennbaren Melder zu Meldegruppen wird per Software in der Zentrale getroffen.
Energieversorgung
Für die Spannungsversorgung von Alarmzentralen sind zwei Energiequellen erforderlich, von denen jede in der Lage sein muss, die Zentrale sowie die angeschlossene Peripherie leistungsmäßig uneingeschränkt zu betreiben. Eine Energiequelle ist üblicherweise das Wechselstromnetz, die andere ist eine anlageneigene Batterie, die bei Netzstörung automatisch und unterbrechungslos die Anlage in Betrieb hält. Die erforderliche Überbrückungszeit regeln die einschlägigen Vorschriften.
Meldungsweiterleitung
Eine Alarmierung der anonymen Öffentlichkeit (örtlicher Alarm optisch und akustisch) ist nur sinnvoll, wenn damit die erforderliche Hilfeleistung auch tatsächlich erreicht wird. Dies ist in der Realität meist nicht gegeben.
Zielführender ist die Weiterleitung von Meldungen aus der Alarmanlage (Fernalarm) direkt zur Polizei, Feuerwehr oder Notruf- Serviceleitstelle Wachdienst. Nur so ist die unmittelbare zeitsparende Einleitung von Gegenmaßnahmen erreichbar.
Es wurden zahlreiche Verfahren zur Meldungsübertragung entwickelt unter der Maxime, eine schnelle und sichere aber kostengünstige Alarmübertragung zu erreichen. Über viele Jahre wurden fast ausschließlich freie Stromwege (z.B. der Telekom) genutzt. Der Vertrieb dieser Leitungen wird eingestellt, modernere Verfahren folgen nach. Die zukunftsträchtige Internet-Technologie bietet sich als Nachfolger an ( Secure over IP oder Intranet), besonders in der Ausgestaltung eines virtuellen privaten Netzes mit Vorkehrungen gegen unerlaubten Zugriff . Neben der Alarmübertragung wird auch eine in Geschwindigkeit und Auflösung akzeptable Alarmbildübertragung geschaffen. Entsprechende Normungsarbeit wurde begonnen.
Automatische Wähl- und Übertragungsgeräte (AWUG) für ISDN-Leitungen und Modems für GSM-Funknetze gelangen zum Einsatz. Besonders zu erwähnen ist der redundante Parallelbetrieb von Wählverbindungen TSN.
Automatische Wähl- und Ansagegeräte (AWAG) haben an Bedeutung verloren und werden nur noch in besonderen Fällen eingesetzt.
Nicht alle bekannten oder denkbaren Übertragungsverfahren sind beliebig einsetzbar, die Zulässigkeit kann z. B. den ÜEA-Richtlinien der Landespolizeien, der DIN 14675 oder der VdS-Richtlinie 2471 entnommen werden.