Sirenen

Eine Außensirene dient zur Alarmierung und auch zur Abschreckung. Eine gut sichtbar angebrachte Außensirene verhindert oft, dass überhaupt der Versuch gestartet wird einzubrechen.

Gut sichtbar und individuell angepasst!

Wir haben eine große Auswahl an Außen- und auch Innensirenen in verschiedenen Farben und Formen, von modern bis klassisch, in unserem Produktportfolio.  

Einen Überblick dazu gibt Ihnen unsere Broschüre.

Signalgeber

Signalgeber, auch Alarmgeber oder Alarmierungseinrichtungen genannt, sind Geräte, durch welche Personen auf eine Gefahren- oder Notsituation aufmerksam gemacht und zur Hilfeleistung aufgefordert werden sollen. Signalgeber für Einbruchmeldeanlagen sind in der EN 50131-4 beschrieben, Signalgeber für Brandmeldeanlagen in der EN 54-3 und EN 54-23.

Sirene und Leuchte

Akustische und/oder optische Signalgeber für den örtlichen (lokalen) Alarm werden als Ergänzung zur "stillen" Alarmierung eingesetzt und dienen

  1. zur Warnung anwesender Personen,
  2. zur Alarmierung einer anonymen Öffentlichkeit,
  3. zur Abschreckung von Angreifern,
  4. zur Information (z. B. Pausensignale)

Signalgeber sind für Einbruchmeldesysteme in 12 V- oder 230 V-Technik, für Brandmeldesysteme in 24 V-Technik ausgelegt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Akustische Signalgeber
  • 2 Optische Signalgeber
  • 3 Projektierungshinweis
  • 4 Planungshilfe
  • 5 Einzelnachweis

Akustische Signalgeber

Die alleinige örtliche Alarmierung ist nur in Sonderfällen ausreichend. Im Geltungsbereich der DIN VDE 0833 dürfen Außensirenen nur in Anlagen des Grad 2 betrieben werden. In anderen Risikoklassen dürfen sie nur innerhalb des überwachten Objekts montiert sein.

Akustische Signalgeber können sein: Elektronische Sirenen, Motorsirenen, Hupen, Lautsprecher, Sound-Signalgeber (zur Wiedergabe von Sounddateien), Schnellschlagwecker und Klingeln. Optische Signalgeber sind Blitzleuchten oder Rundumkennleuchten.

Akustische Signalgeber für Einbruchmeldeanlagen dürfen in Europa nur zeitbegrenzt eingesetzt werden; im Allgemeinen maximal 3 Minuten. Die selbsttätige Alarmwiederholung ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen sind sie aus Lärmschutzgründen untersagt (Kanton Genf) oder dürfen bei Nacht nicht ausgelöst werden (Basel-Stadt).

Für Außensirenen - im Gegensatz zu Innensirenen (Internalarm) - gibt es Mindestanforderungen an die Lautstärke (110 dB (A), Sirene im Schutzgehäuse, Messgerät in 1 m Entfernung) und an die Sabotagesicherheit (Öffnungskontakt und zusätzlich Wandabhebekontakt).

 

Optische Signalgeber

Optische Signalgeber müssen für die Einbruchmeldung in der Farbe rot, gemäß DIN 6163, Teil 1, ausgeführt sein und können bis zur manuellen Abschaltung in Betrieb bleiben, für die Brandmeldung, gemäß EN 54-23, ist die Farbe weiß oder rot gefordert.

 

Projektierungshinweis

Projektierungshinweis für Außensignalgeber: Bei Einbruchmeldeanlagen mit örtlicher Alarmierung müssen 2 voneinander unabhängige Außensirenen in Schutzgehäusen sowie ein optischer Alarmgeber angeschaltet werden. Die akustischen Alarmgeber müssen so installiert werden, dass sie räumlich möglichst weit getrennt sind und sich außerhalb des Handbereichs, das heißt mindestens 3 m über dem Boden, befinden.

Signalgeber, die dazu dienen, Menschen vor Gefahren zu warnen, also insbesondere Brandalarmanlagen, unbedingt nach dem Zwei-Sinne-Prinzip konzipieren. In Bereichen, in denen mit Lärm zu rechnen ist, in denen die Menschen Gehörschutz tragen oder in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt sein könnten, sind neben den akustischen immer auch optische Signalgeber vorzusehen. Seit dem 1. Januar 2014 sind an Brandmeldeanlagen mit bauordnungsrechtlich geforderter optischer Alarmierung Signalgeber nach DIN EN 54-23 einzusetzen. Auch das Gros der Kommunen verlangt in den technischen Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstellen die Einhaltung der DIN EN 54-23-Norm in allen Teilen.

Die Verbindungsleitungen zu den akustischen Alarmgebern sind, sofern sie nicht innerhalb des Überwachungsbereiches installiert sind, unter Putz oder in Stahlpanzerrohr zu verlegen.

 

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